Freitag, 29. März 2024

Arbeitsrecht

Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen vor dem Arbeitsgericht liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei von Rechtsanwältin Hucke in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, zeigt Ihnen Rechtsanwältin Hucke Wege auf, die Ihrer beruflichen Zukunft möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Sie haben als Arbeitgeber ein Problem mit einem Mitarbeiter, das durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme gelöst werden muss. Rechtsanwältin Hucke wägt mit Ihnen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten –die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten ab und setzt diese rechtlich um.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung des Arbeitsvertrages vermeiden. Dabei hilft Ihnen Rechtsanwältin Hucke.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf sind:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Konventionalstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Weitere Informationen finden Sie unter Aktuelles Arbeitsrecht.